Vertragserstellung

Vertragsgestaltung


Durch einen Vertrag werden Kauf, Miete, Kredit und viele weitere Rechtsbeziehungen geregelt. Das Vertragsrecht stellt daher einen zentralen Bereich unserer Rechtsordnung dar. Die Kanzlei erstellt individuelle Verträge und setzt Ansprüche, die sich aus dem Vertragsrecht ergeben, in Ihrem Namen für Sie durch oder wehrt unbegründete Ansprüche Ihrer Vertragspartner ab.
 
Vertragsgestaltung
Die Kanzlei berät Sie bei der Gestaltung von Verträgen und erstellt diese in Ihrem Namen. Insbesondere werden hierbei Ihre individuellen Ansprüche und vertraglichen Gegebenheiten analysiert. Die erstellten Verträge umfassen sämtliche Rechtsmodalitäten, die dem jeweiligen Vertragsrecht zuzuordnen sind. Insofern unterscheiden sich diese individuell erstellten Verträge von Vertragsmustern, welche lediglich eine Allgemeinverbindlichkeit regeln. 


Die Notwendigkeit der Anpassung der bereits erstellten Verträge wird im Rahmen der Änderung von Gesetzen durch die Kanzlei angezeigt und für Sie durchgeführt.

 
Vertragsrecht

Die Kanzlei tritt bezüglich sämtlicher vertragsrechtlicher Fragestellungen beratend auf. Die Durchsetzungen Ihrer vertragsrechtlichen Ansprüche erfolgt über einen ersten Besprechungstermin bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche. 


Soweit Ihre Vertragspartner unbegründete Forderungen gegen Sie geltend machen, erfolgt eine Vertretung bezüglich der Abwehr dieser Forderungen, die ebenfalls über die Beratung bis hin zur gerichtlichen Vertretung geführt wird.
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